In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sind wir Ansprechpartner der Arbeitgeberseite – egal ob es um eine außergerichtliche Beratung oder eine gerichtliche Vertretung bspw. in einem Kündigungsschutzprozess geht.
Gerade im Arbeitsrecht ist es wichtig, die Gesetzeslage und neue Rechtsprechung, sowohl des EuGH, als auch des BAG, zu kennen. Vom Beginn eines Arbeitsverhältnisses, über etwaige Abmahnungen oder Änderungsverträge bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses beraten und vertreten wir Sie kompetent.
Wollen Sie neue Mitarbeiter einstellen oder führen schon Bewerbungen durch? Wir prüfen gerne Ihre Stellenausschreibung auf Fallstricke nach dem geltenden AGG und können Ihnen natürlich auch bei der Erstellung einer solchen rechtlich zur Seite stehen.
Ferner erstellen wir Ihnen individuelle Arbeitsverträge, damit Sie rechtssichere und durchsetzbare Arbeitsverträge schließen können. Insbesondere beim Abschluss von befristeten Verträgen bedarf es oft einer rechtlichen Prüfung.
Auch bei Problemen mit Ihren Angestellten im laufenden Arbeitsverhältnis beraten wir Sie gerne. Egal, ob es um eine Abmahnung und dessen Inhalt geht oder um eine Anpassung des Arbeitsvertrages bzw. eine Änderungskündigung.
Insbesondere die Frage, ob ein Verhalten eines Angestellten eine Abmahnung nach sich ziehen sollte und wie diese dann inhaltlich aufgebaut sein muss, beschäftigt viele Arbeitgeber. Auch im Hinblick auf mögliche Kündigungen sollten Abmahnungen rechtssicher gestaltet und ausgesprochen werden. Hierbei beraten wir Sie gerne.
Ferner stehen wir auch für weitere Probleme während eines laufenden Arbeitsverhältnisses zur Verfügung. Hierbei geht es meist um die Voraussetzungen von Versetzungen und Umschulungen oder der Erstellung von Änderungsverträgen oder Änderungskündigungen. Außerdem beraten wir Sie gerne hinsichtlich der Voraussetzungen zur Änderung einer betrieblichen Übung oder in Bezug auf die Urlaubsansprüche Ihrer Mitarbeiter. Insbesondere die Frage wann und wie der Urlaub zu gewähren und in das nächste Jahr – bei langer Krankheit – zu übernehmen ist, führt häufig zu Streit zwischen den Parteien. Aber auch die Frage, wie am besten mit häufig kranken oder leistungsschwachen Arbeitnehmern umzugehen ist, ist häufig Bestandteil unserer Beratungstätigkeit.
Sollten Sie sich von einem Mitarbeiter – aus welchem Grund auch immer – trennen wollen, so beraten wir Sie auch in diesem Bereich kompetent. Insbesondere gilt es im Einzelfall abzuwägen, ob es einer außerordentlichen oder lediglich einer ordentlichen Kündigung bedarf.
Ferner gilt gerade im Hinblick auf anvisierte Kündigungen von Mitarbeitern sorgfältig vorher die rechtlichen Fallstricke zu analysieren und zu eliminieren, um – im Idealfall – einen Kündigungsschutzprozess und eine damit oft einhergehende Abfindungszahlung zu vermeiden.
Sollte es dennoch zu einem Kündigungsschutzprozess kommen, vertreten wir Sie selbstverständlich auch kompetent vor Gericht.
Zudem beraten und vertreten wir Sie auch in sämtlichen weiteren Angelegenheiten rund ums Arbeitsrecht.
Rechtsgebiete der SPÄNGLER Rechtsanwälte GbR
Wir bieten Ihnen individuelle Beratung nach Ihren Vorstellungen, bitte senden Sie uns eine kurze Anfrage mit Ihren Wünschen.
Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung – vielen Dank!