Wir betreuen und unterstützen Unternehmen aller Größen des Baugewerbes, wie Baufirmen und Handwerksbetriebe, Baustoffhersteller und -lieferanten, Bauträger, private und öffentliche Auftraggeber, Architekten und Ingenieure, Projektsteuerer, Versicherungen von Baubeteiligten, private Bauherren.
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt auf der Unterstützung unserer Mandanten bei der Realisierung von Bauvorhaben.
Für alle am Bau Beteiligten ist die Konfliktvermeidung während der Planungs- und Bauphase von großer Bedeutung. Aus diesem Grund unterstützen und beraten wir unsere Mandanten bereits in einem frühen Stadium bei der Vergabe von Planungs- und Bauleistungen, bei der Ausarbeitung von Planer- und Bauverträgen und natürlich während der Bauphase bei der Umsetzung vertraglicher Vereinbarungen.
Bei der Beratung legen wir großen Wert darauf, das jeweilige Bauvorhaben in das rechtliche Gesamtspektrum einzuordnen. Neben originär baurechtlichen Fragestellungen sind insbesondere bei öffentlichen Bauvorhaben auch Aspekte des
zu beachten.
Architekten und Ingenieure beraten wir von der Vertragsgestaltung, der Durchführung von Vergabeverfahren bei Auseinandersetzungen mit den am Bau beteiligten Unternehmen bis hin zur Durchsetzung von Ansprüchen.
Trotz gründlicher und gewissenhafter Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben lassen sich aufgrund der Vielzahl der Beteiligten und der hohen Komplexität gerichtliche Auseinandersetzungen nicht immer vermeiden. Selbstverständlich übernehmen wir in diesen Fällen auch die deutschlandweite Vertretung unserer Mandanten bei der Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen vor den Gerichten.
Rechtsgebiete der SPÄNGLER Rechtsanwälte GbR
Wir bieten Ihnen individuelle Beratung nach Ihren Vorstellungen, bitte senden Sie uns eine kurze Anfrage mit Ihren Wünschen.
Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung – vielen Dank!