Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen miet-, wohnungseigentums- und grundstücksrechtlichen Fragestellungen, wobei der Schwerpunkt auf der Beratung von gewerblichen und privaten Vermietern sowie Wohnungseigentumsverwaltern liegt. Wir profitieren dabei einerseits von unserer langjährigen forensischen Erfahrung auf diesen Gebieten und andererseits auch von den wohnungswirtschaftlichen Erkenntnissen, die wir im Rahmen unserer Tätigkeit als Aufsichtsräte einer mittelständischen Wohnungsbaugenossenschaft gewinnen konnten.
Gerne erstellen wir für Sie sowohl gewerbliche als auch private Miet- und Pachtverträge, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnitten sind und welche die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung auf dem Gebiet des Mietrechts berücksichtigen. Ebenso überprüfen wir unter diesem Blickwinkel bereits abgeschlossene Mietverträge oder solche, die Ihnen zum Abschluss angeboten werden.
Gerne stehen wir für alle rechtlichen Fragen, die sich im Laufe eines Mietverhältnisses stellen, zur Verfügung.
So erstellen wir im Bereich der Wohnraummiete für Sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Mieterhöhungsverlangen bzw. überprüfen solche.
Gleiches gilt für alle Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit Mängeln an der Mietsache ergeben.
Im Bereich der Nebenkostenabrechnungen überprüfen wir beispielsweise die Umlagefähigkeit einzelner Kosten sowie die Ordnungsmäßigkeit der Abrechnung.
Wir unterstützen Sie bei der Beitreibung fälliger Mietzins- und Nebenkostenforderungen.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei sämtlichen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit der Beendigung eines Mietverhältnisses stellen.
So unterstützen wir Sie beim Ausspruch einer Kündigung durch Prüfung der Kündigungsvoraussetzungen und Erstellung entsprechender Kündigungsschreiben.
Im Rahmen der Abwicklung des beendeten Mietverhältnisses prüfen wir für Sie das Bestehen von Schadensersatzansprüchen und setzen diese auch gerichtlich durch. Gleiches gilt für den Fall, dass der Mieter das Mietobjekt bei Beendigung des Mietverhältnisses nicht räumt, Ihr Räumungsanspruch wird dann von uns gerichtlich durchgesetzt.
Wir beraten und unterstützen Sie in allen WEG-rechtlichen Fragestellungen, angefangen von der Gestaltung der Gemeinschaftsordnung oder des Verwaltervertrages bis hin zu allen rechtlichen Fragestellungen der Wohnungseigentümer untereinander bzw. der Gemeinschaft und der Wohnungseigentümer. Wir vertreten Sie in Beschlussanfechtungsverfahren und setzen Zahlungsansprüche der Gemeinschaft gegen einzelne Miteigentümer durch.
Auf diesem Gebiet beraten wir Sie in nachbarrechtlichen Fragestellungen ebenso wie in allen Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie stellen beispielsweise die Prüfung von Kauf- oder Überlassungsverträgen.
Rechtsgebiete der SPÄNGLER Rechtsanwälte GbR
Wir bieten Ihnen individuelle Beratung nach Ihren Vorstellungen, bitte senden Sie uns eine kurze Anfrage mit Ihren Wünschen.
Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung – vielen Dank!