Wir unterstützen unsere Mandanten bei allen europaweiten und nationalen vergaberechtlichen Fragenstellungen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Beratung öffentlicher Auftraggeber wie Gemeinden, Städten und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung legen wir großen Wert auf die Einbindung der vergaberechtlichen Fragestellungen in die flankierenden Rechtsgebiete wie das Bau- und Architektenrecht, Kommunalrecht, Haushaltsrecht, Beihilferecht und (öffentliche) Wirtschaftsrecht.
Bei Vergabeverfahren beraten und betreuen wir Sie von der Erstellung der Vergabeunterlagen inkl. der entsprechenden Vertragswerke (z.B. Architekten- und Ingenieurverträge) bis zur Bekanntmachung über die Auftragsvergabe.
Bei Beschaffungsvorgängen öffentlicher Auftraggeber sind häufig bereits im Vorfeld vergaberechtliche Fragen zu prüfen. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Beantwortung der Frage, ob Vergabeverfahren durchzuführen sind und wenn ja welche. Auch bei bestimmten Grundstücksgeschäften oder alltäglichen Vorgängen (Räum- und Streudienst, Beschaffung von Büromaterial etc.) kann die Pflicht zur Durchführung eines Vergabeverfahrens bestehen.
Weiter übernehmen wir die zeitliche Planung des Verfahrens und unterstützen bei der Eingliederung des Verfahrens in übergeordnete Zeitpläne, wie z.B. Bauzeitenpläne. Von zentraler Bedeutung ist hier auch die rechtzeitige Einbindung von Entscheidungsgremien.
Auch bei der im Vorfeld stattfindenden Markterforschung zum Beispiel i.S.d. § 17 VgV unterstützen und beraten wir unsere Mandanten.
Selbstverständlich unterstützen wir unsere Mandanten auch bei der Durchführung von Vergabeverfahren, wenn wir selbst nicht mit deren kompletter Durchführung (vgl. 1.) beauftragt sind.
Diese Tätigkeit umfasst insbesondere die Beantwortung von Bieterfragen, die Angebotsauswertung, den Ausschluss von Bietern oder Angeboten, Führung oder Unterstützung bei Verhandlungen, Bearbeitung von Rügen durch Bieter und Entwicklung von Bewertungsmodellen.
Wir vertreten unsere Mandanten in Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern und den an den Oberlandesgerichten angesiedelten Vergabesenaten – in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, verwaltungsgerichtlichen Prozessen bei Rückforderung von Fördermitteln sowie in Schadensersatzprozessen mit vergaberechtlichem Hintergrund.
Rechtsgebiete der SPÄNGLER Rechtsanwälte GbR
Wir bieten Ihnen individuelle Beratung nach Ihren Vorstellungen, bitte senden Sie uns eine kurze Anfrage mit Ihren Wünschen.
Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung – vielen Dank!